Pflegehilfsmittel für den Verbrauch

Ab Pflegegrad 1 besteht nicht nur der Anspruch auf Geräte für die häusliche Pflege, sondern insbesondere auch der auf Sachmittel, die für den regelmäßigen Verbrauch bestimmt sind. Mit unserer Pflegehilfsmittel Box kommt dein Versorgungspaket mit Verbrauchsmitteln kostenlos und unkompliziert zu dir nach Hause.

Pflegemittel beantragen
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Die unkomplizierte Versorgung

Versicherte und Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Verbrauchsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Voraussetzungen für die Grundversorgung im Wert von bis zu 42 € im Monat sind ein bestehender Versorgungsbedarf und dass du nicht in einer stationären Einrichtung lebst.

Eine detaillierte Erklärung zu „Bedarf” und „Pflegegrad” findest du unten in den FAQs.

Voraussetzungen

  • Anerkannter Pflegegrad

  • Leben in eigener Wohnung, Wohnungsgemeinschaft oder betreutem Wohnen

  • Pflege durch Angehörige, Bekannte oder Freunde

Wie versorgen wir dich mit Pflegehilfsmitteln?

1. Antrag auf Pflegehilfsmittel

Fülle direkt hier mit uns den Antrag aus. Unser Chatbot unterstützt dich dabei!

2. Telefonische Beratung

Unser telefonischer Kundenservice kümmert sich um deine Versorgung und offene Fragen.

3. Nach der Beratung

Wir klären die Kostenübernahme und liefern dir deine Pflegehilfsmittel bequem nach Hause.

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FAQ Pflegehilfsmittel-Versorgung

  • Der Bedarf an Pflegehilfsmittel für das tägliche Leben ist bei jeder betroffenen Person individuell. Dieser wird in der Regel durch qualifizierte Pflegefachkräfte oder -dienstleister festgestellt. Dabei werden Faktoren berücksichtigt wie die Art und Schwere der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen, die persönlichen Pflegebedürfnisse und die Wohn- und Lebenssituation.

    Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung sind das Vorliegen eines Pflegegrads und die Feststellung eines entsprechenden Bedarfs.

    Der Bedarf wird im Rahmen einer individuellen Bedarfsprüfung durch einen zugelassenen Pflegedienst oder einen Pflegeberater ermittelt. Wichtig ist, dass der Bedarf an Pflegehilfsmitteln variieren und sich im Laufe der Zeit ändern kann, abhängig von der sich entwickelnden Gesundheitssituation des Einzelnen. Für eine bestmögliche Versorgung ist es daher ratsam, regelmäßig den Bedarf an Pflegehilfsmitteln zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

  • Ein Pflegegrad ist eine Bewertung und Einstufung des individuellen Pflegebedarfs einer Person, die im Rahmen der Pflegeversicherung erfolgt. Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.

    Ein Pflegegrad legt den individuellen Pflegebedarf einer Person in Deutschland fest. Er wird im Rahmen der Pflegeversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vergeben und dient dazu, den Grad der Beeinträchtigung im Alltag sowie den damit verbundenen Unterstützungsbedarf zu bestimmen.

    Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?

    Die Feststellung eines Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen entsprechenden unabhängigen Gutachter. Dieser führt eine umfassende Begutachtung der körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten sowie der Selbstständigkeit im Alltag durch. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die Fähigkeit zur Selbstversorgung bewertet.

    Welche Pflegegrade gibt es?

    Es gibt fünf Pflegegrade, die den individuellen Pflegebedarf graduell von gering bis schwer einschätzen:

    • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Welche Leistungen umfasst ein Pflegegrad?

    Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem finanzielle Leistungen für ambulante Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse für Angehörige sowie Pflegeberatung und -unterstützung.

    Wie lange gilt ein Pflegegrad?
    Ein Pflegegrad wird in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren festgestellt. Danach erfolgt eine erneute Begutachtung, um festzustellen, ob sich der Pflegebedarf verändert hat und eine Neubewertung erforderlich ist.

  • Nein, es muss aber ein Pflegegrad vorliegen. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse. Sie übernimmt die Zuschüsse für Leistungen aus der Pflegeversicherung und bietet kostenlose Pflegeberatung. Anders als die Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung eine "Teil-Kasko-Versicherung". Es müssen also meist Eigenanteile bezahlt werden.

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